Tobago 2019 – Drei Wochen Erholung, Sport und Kultur
Wir lieben es unseren Urlaub individuell zu gestalten. Ziele für Tagesausflüge dürfen somit gerne etwas abseits der typischen Touristen-Pfade sein und uns einen Einblick in die heimische Kultur bieten. Selbstverständlich sollen auch Spaß und etwas Sport nicht zu kurz kommen. In unserem Tobago Reisebericht seid Ihr hautnah dabei!
Drei Wochen im Paradies
Für unsere Reise im März/April 2019 haben wir uns zum ersten Mal für einen dreiwöchigen Aufenthalt entschieden – eine tolle Sache! Leider verfliegt aber auch diese Zeit viel zu schnell, so dass eine gut strukturierte Planung der Ausflüge sinnvoll ist. Neben den Entfernungen zwischen den Ziele und der dortigen Besuchsdauer spielt häufig auch die ideale Tageszeit für den Besuch eine Rolle bei der Tagesgestaltung. Viele Informationen, die wir hier nun mit Euch teilen, haben wir aus verschiedenen Quellen im Internet, Reiseführern und persönlichen Erfahrungsberichten zusammen getragen.
Mit Condor Non-Stop von Frankfurt nach Crown Point / Tobago
Wie bereits in den letzten Jahren sind wie wieder mit Condor ab Frankfurt nach Tobago geflogen. Non-Stop hat uns die Boeing 767-300 sicher nach Crown Point gebracht. Für einen guten Start in den Urlaub empfehlen wir größeren Menschen die Premium-Economy Kategorie oder XL-Seats. Der Aufpreis wird mit deutlich mehr Beinfreiheit belohnt. Allen Gästen steht das Entertainment-Programm an Bord in einer Basisversion zur Verfügung. In den Klassen Business-Class und Premium-Economy ist der Service in erweiterter Form im Flugpreis inbegriffen. Auch die Gäste der Economy-Class können das Angebot gegen einen kleinen Aufpreis zu buchen. Deutlich mehr und attraktive Filme machen den Flug auf diesem Wege angenehmer.
Castara und Buccoo – unser perfekter Mix
Die ersten 1,5 Wochen haben wir in Castara im Alibaba´s Sea Breeze verbracht. Für die zweite Hälfte des Urlaubs war das Reef View Apartment in Buccoo unser Ziel. Diese Unterkunft haben zum ersten Mal bewohnt und stellen sie Euch gerne ausführlich vor.
Die beiden Orte sind für immer wieder der ideale Ausgangspunkt, um die Insel auf möglichst kurzem Weg zu erkunden. Während der Norden gut aus Castara erreichbar ist, sind die südlichen Ziele gut von Buccoo anzusteuern.
Individuell und mit Guide die Insel erkunden
Da wir uns ein möglichst authentisches Bild vom Leben auf Tobago und den Sehenswürdigkeiten wünschen, greifen wir gerne auf einen Guide als Begleiter zurück. Mit Katharina Dumas von TobagoTours (www.tobagotours.de) haben wir eine professionelle und zuverlässige Person gefunden, die uns immer wieder mit toll ausgearbeiteten Routen überzeugt.
Neben der Buchung fester Touren bietet Katharina auch die Möglichkeit, den Tag individuell zu planen. Die Fahrt zu den Zielen ist gespickt mit Anekdoten und spannenden Infos rund um die Insel. In jedem Augenblick spürt man ihre jahrelange Erfahrung auf Tobago und ihre Leidenschaft für die Kultur. Als Gast hat man schnell das Gefühl, das Leben auf der Insel mit den eigenen Händen spüren zu können.
Ziele sind in 2019 unter anderem das Corbin Local Wildlife mit anschließendem Besuch im Shore Things Cafe und Tobago Chocolate Delight spowie der Greenhill Waserfall und das Richmond Great House.
Auf dem Wasser und auch mal sportlich unterwegs
Auch werden wir über die Aktivitäten berichten, die wir selbst recherchiert und gebucht haben. Seid gespannt auf unsere Erlebnisse auf dem Mountainbike, einer Bootstour mit Schnorcheln und BBQ mit Alibaba Tours sowie einem tollen Tag auf einem Katamaran. Eine ganz spezielle Erfahrung ist die “Bioluminescence Tour” mit dem Kajak in der Dunkelheit.
Wir geben viele Infos auf den Weg, die Euch die Planung hoffentlich etwas erleichtern. Wie immer gilt: Bei Fragen meldet Euch einfach kurz bei uns – wir helfen gerne oder teilen unsere Meinung mit Euch!
PS: Die Empfehlungen in unserem Tobago Reisebericht basieren ausschließlich auf unserer persönlichen Erfahrung, Überzeugung und Meinung. Die Berichte sind somit keine bezahlten Inhalte. Dennoch kennzeichnen wir die Inhalte aufgrund der aktuellen Rechtslage als “Werbung”.